Erstgespräch
Das erste gegenseitige Kennenlernen, das Erfassen Ihrer Anliegen, die sorgfältige Aufklärung zur Arbeitsweise und den Rahmenbedingungen (Ablauf, Kosten, Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch Krankenkassen) ist sehr wichtig. Ihrerseits ist es wesentlich herauszufinden, ob eine förderliche Zusammenarbeit mit mir für Sie vorstellbar ist und Sie sich bei mir und im Praxisraum wohlfühlen. Dafür haben sich beim ersten Kennenlernen 75 min bewährt.
Wir besprechen Ihre Situation und mögliche Zielsetzungen, sowie die dafür notwendige Frequenz der psychotherapeutischen Sitzungen. Das Erstgespräch ist unverbindlich.
Dauer: Erst- und Anamnesegespräch (75 Minuten): Euro 105,–
Terminvereinbarung telefonisch: 0660 – 2328 280
Frequenz: Abhängig von der Problemstellung und der Zielsetzung kann eine Therapie zwischen 10 und 30 Stunden bei Kurzzeittherapie, und zwischen 60 bis 80 und mehr Stunden bei Langzeittherapien dauern.
Dauer: Eine Therapieeinheit umfasst 50 Minuten und findet meist wöchentlich oder 14-tägig statt.
Kosten: 1 Einheit mit 50 Minuten kostet Euro 105,–.
In begründeten Fällen kann ich eine begrenzte Zahl von Sozialtarifen anbieten.
Ein Kostenzuschuss über die Krankenkassen ist möglich. Die Höhe richtet sich je nach Krankenkasse, die für Sie zuständig ist (ÖGK 33,70 / BVAEB 48,80 /SVS 45,00). Gerne informiere ich Sie persönlich genauer darüber.
Modellplätze (Tiroler Modell, Gesellschaft für Psychotherapeutische Versorgung Tirols, https://www.psychotherapie.tirol/kontakt/) können von mir derzeit leider nicht angeboten werden. Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an die Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung Tirol.
Hinweis: Private Zusatzversicherungen übernehmen je nach Vertrag die Kosten für Psychotherapie.
Als Studierende haben Sie die Möglichkeit über die ÖH einen Kostenzuschuss für maximal 10 Therapieeinheiten anzufordern. Nähere Informationen finden Sie hier.
Psychotherapie ist als Sonderausgabe im Zuge der Dienstnehmerveranlagung oder Steuererklärung absetzbar.
Absageregelung: Vereinbarte Termine sind nur für Sie reserviert. Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, ansonsten ist die Einheit zahlungspflichtig.
Verschwiegenheitspflicht: Als Psychotherapeutin bin ich zur Verschwiegenheit gesetzlich verpflichtet. Ausnahmen sind Situationen mit Selbst- oder Fremdgefährdung.