Erstgespräch
Das erste gegenseitige Kennenlernen, das Erfassen Ihrer Anliegen, die sorgfältige Aufklärung zur Arbeitsweise und den Rahmenbedingungen ist mir sehr wichtig. Ihrerseits ist es wesentlich herauszufinden, ob eine förderliche Zusammenarbeit mit mir für Sie vorstellbar ist und Sie sich bei mir und im Praxisraum wohlfühlen. Dafür haben sich beim ersten Kennenlernen 75 min bewährt.
Wir besprechen Ihre Situation und mögliche Zielsetzungen, sowie die dafür notwendige Frequenz der psychotherapeutischen Sitzungen.
Dauer: Erstgespräch (75 Minuten): Euro 65,–
Terminvereinbarung telefonisch: 0660 – 2328 280
Frequenz: Abhängig von der Problemstellung und der Zielsetzung kann eine Therapie zwischen 10 und 30 Stunden bei Kurzzeittherapie, und zwischen 60 bis 80 und mehr Stunden bei Langzeittherapien dauern.
Dauer: Eine Therapieeinheit umfasst 50 Minuten und findet meist wöchentlich oder 14-tägig statt.
Kosten: 1 Einheit mit 50 Minuten kostet Euro 65,–.
In begründeten Fällen kann ich eine begrenzte Zahl von Sozialtarifen anbieten.
Eine Übernahme der Kosten durch die Sozialversicherung ist derzeit nicht möglich. Dadurch ist es auch nicht erforderlich, personenbezogene Daten an die Gesundheitskasse weiterzugeben.
Als Studierende haben Sie die Möglichkeit über die ÖH einen Kostenzuschuss für maximal 10 Therapieeinheiten anzufordern. Nähere Informationen finden Sie hier.
Psychotherapie ist als Sonderausgabe im Zuge der Dienstnehmerveranlagung oder Steuererklärung absetzbar.
Was bedeutet PsychotherapeutIn-Ausbildung unter Supervision?
Die Ausbildung zur PsychotherapeutIn dauert durchschnittlich zehn Jahre, und beinhaltet neben 450 Stunden Selbsterfahrung, 500 Stunden Praktika in psychosozialen und klinischen Einrichtungen, 90 Stunden Theorie und Praxis auch 600 Stunden therapeutische Arbeit – die sehr engmaschig durch eine Lehrsupervisorin reflektiert und geprüft wird. Die Supervisorin unterliegt selbstverständlich auch der Verschwiegenheitspflicht.
Ihr Vorteil ist die zusätzliche Qualitätssicherung durch die Supervision (Vier-Augen-Prinzip). Die psychotherapeutische Arbeit wird nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen kontinuierlich überprüft.
Absageregelung: Vereinbarte Termine sind nur für Sie reserviert. Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, ansonsten ist die Einheit zahlungspflichtig.
Verschwiegenheitspflicht: Als Psychotherapeutin bin ich zur Verschwiegenheit gesetzlich verpflichtet. Ausnahmen sind Situationen mit Selbst- oder Fremdgefährdung.